News > Gerichtsurteile/Steuern
| Schwere Offroader können noch als Lkws eingestuft werden |
| Volle Steuer fällig Bericht in den Grafschafter Nachrichten vom 14.09.2006 |
| Rechtsstreit um Geländewagensteuern Bericht aus den Grafschafter Nachrichten vom 16.09.2006 |
| 1. Urteil zur Musterklage |
1. Urteil zur Musterklage
Nach langem Warten (27 Monate) auf einen Gerichtstermin hatten wir 13.09.2007 die erste Verhandlung der bundesweit anerkannten Musterklage vor dem 6.Senat am Finanzgericht Köln. Verhandelt wurde der Sachverhalt zu den Mehrzweckfahrzeugen sowie grundlegende rechtlich Auslegungen des KraftStG, die alle Fahrzeuge betreffen.
Seit dem 16.11.2007 liegt uns jetzt auch das Urteil zu der Musterklage vor. Die Richter haben sich für ihre Urteilsbegründung sehr lange Zeit gelassen und entsprechend überwiegend gut gearbeitet. Das Urteil selbst ist für uns durchaus positiv ausgefallen, denn die Kölner Richter folgen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs trotz dessen Vorgabe nicht!
Vielmehr widerlegen Sie die als „politisch bestellte zu bezeichnende“ Rechtsprechung der Bundesrichter in den wichtigsten Punkten und der letzten Jahre. Überträgt man die Rechtsauffassung der Kölner Richter auf den Fahrzeugbestand unserer Mitglieder, dann müssen ca. 80 bis 85 % der Fahrzeuge wieder nach Gewicht besteuert werden. Das letzte Wort zu dem Thema ist natürlich noch nicht gesprochen, da sowohl die Finanzverwaltung - als auch wir – in die Revision zum BFH gehen werden.
Unser Revisionsgrund begründet sich aus der eigenen Erklärung des Finanzgerichts Köln, denn die Richter haben in einem ausschlaggebenden Punkt ihre eigene Rechtsprechung – im selben Urteil zuvor hervorragend erklärt – schlichtweg vergessen anzuwenden bzw. zu übertragen. Wäre den Richtern dieser „Fehler“ nicht unterlaufen, dann läge unsere Erfolgsquote in der 1. Instanz bei 100 Prozent.

